Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen mehrheitlich über eine mindestens zehnjährige Berufserfahrung. Die folgenden vier Fachanwaltschaften gewähren eine kompetente Beratung:
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mitgliedschaften in fachspezifischen Arbeitsgemeinschaften (etwa der Bankrechtlichen Vereinigung und den Arbeitsgemeinschaften im Deutschen Anwaltsverein für Mietrecht, Verkehrsrecht und Steuerrecht) stehen für die Erkenntnis, daß nur ständige Fortbildung - auch unserer Mitarbeiter - den hohen fachlichen Anforderungen an unseren Beruf gerecht wird.
Zudem ist die Kanzlei korporatives Mitglied des Instituts für Bankrecht und Bankwirtschaft an der Universität Rostock.
Alle Anwälte unserer Kanzlei sind befugt, neben den Amtsgerichten bundesweit auch vor allen Land- und Oberlandesgerichten wie auch dem Kammergericht Berlin aufzutreten. Eine Ausnahme bildet der Bundesgerichtshof in Zivilsachen. Die Vertretung dort ist allein den nur beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten (ca. 45 in Karlsruhe niedergelassene Anwälte).
Zudem sind wir vertretungsbefugt vor den Finanzgerichten wie auch dem Bundesfinanzhof, den Arbeits-, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht sowie schließlich vor sämtlichen Gerichten der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit.